Berufsausbildungen mit IHK-Abschluss
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) überwacht gemäß § 45 BBiG die gesamte betriebliche Ausbildung. Neben dieser hat sie weitere im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Aufgaben wahrzunehmen:
- Sie überprüft, ob die persönliche und fachliche Eignung des GFN COLLEGE vorliegt.
- Für die Abnahme der Abschlussprüfung hat sie Prüfungsausschüsse zu errichten.
- Sie entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Das IHK-Zertifikat ist weltweit anerkannt.
Beim GFN COLLEGE können Sie aktuell folgende IHK-Abschlüsse erlangen:
IHK-Prüfung und Mittlerer Schulabschluss
Berufsschülern mit erweitertem Hauptschulabschluss ist es möglich nach dem Abschluss einer IHK-Ausbildung den Mittleren Schulabschluss anerkennen zu lassen.
Voraussetzungen dafür sind:
- erweiterter Hauptschulabschluss mit mindestens Note 4 in Englisch,
- Ausbildung mit mindestens Durchschnitt 3,0 ohne Sport an einer staatlichen Berufsschule/OSZ oder staatlich anerkannten Berufsschule,
- IHK-Zeugnis.
Das Anerkennungsverfahren findet im Haus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung statt. Sie benötigen die oben genannten Voraussetzungen und alle Unterlagen im Original.





