schulische Ausbildung in Berlin

Berufsausbildungen mit IHK-Abschluss

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) überwacht gemäß § 45 BBiG die gesamte betriebliche Ausbildung. Neben dieser hat sie weitere im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Aufgaben wahrzunehmen:

  • Sie überprüft, ob die persönliche und fachliche Eignung des GFN COLLEGE vorliegt.
  • Für die Abnahme der Abschlussprüfung hat sie Prüfungsausschüsse zu errichten.
  • Sie entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Das IHK-Zertifikat ist weltweit anerkannt.

Beim GFN COLLEGE können Sie aktuell folgende IHK-Abschlüsse erlangen:

IHK-Prüfung und Mittlerer Schulabschluss

Berufsschülern mit erweitertem Hauptschulabschluss ist es möglich nach dem Abschluss einer IHK-Ausbildung den Mittleren Schulabschluss anerkennen zu lassen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • erweiterter Hauptschulabschluss mit mindestens Note 4 in Englisch,
  • Ausbildung mit mindestens Durchschnitt 3,0 ohne Sport an einer staatlichen Berufsschule/OSZ oder staatlich anerkannten Berufsschule,
  • IHK-Zeugnis.

Das Anerkennungsverfahren findet im Haus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung statt. Sie benötigen die oben genannten Voraussetzungen und alle Unterlagen im Original.


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