WeGebAU – Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
Wer bekommt Förderungen durch den WeGebAU?
Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, gering qualifiziert oder älter als 45 Jahre sind und deren Betrieb weniger als 250 Arbeitnehmer haben, haben einen Anspruch auf WeGebAU. Gering qualifiziert bedeutet, dass Sie keinen Berufsabschluss haben oder einen haben aber mehr als 4 Jahre eine an- bzw. ungelernte Tätigkeit verrichten.
Außerdem noch qualifizierte Arbeitnehmer unabhängig vom Alter, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegt und Sie in den letzten vier Jahren nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Alle von den Kammern zertifizierte Qualifizierungsbausteine sind förderfähig.
Welche Leistungen bekomme ich?
Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und nicht gering qualifiziert sind, haben einen Anspruch von 25 - 80 % Lehrgangskostenerstattung
Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen und gering qualifiziert sind, haben Anspruch auf Übernahme der Lehrgangskosten und einen Zuschuss für die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.
Gering qualifizierte und Mitarbeiter, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, haben ebenfalls einen Anspruch auf Übernahme der Lehrgangskosten und einen Zuschuss für die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten.





